Steuerrechtliche Information für Beamte u. Soldaten

Erläuterung des Neuen Verbands der Steuerhilfsvereine

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) weist darauf hin, dass viele Beamte bei der Einkommensteuerveranlagung mit Steuernachzahlungen rechnen müssen.

Hintergrund: Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 01.01.2010 in wesentlichen Bereichen verändert. Beim Lohnsteuerabzug wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, während bei der Veranlagung mit der Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Die Vorsorgepauschale beträgt 12 Prozent des Arbeitslohnes bis höchstens 1900 Euro jährlich. In Steuerklasse III beträgt der Höchstbetrag 3000 Euro. Bei Zeitsoldaten und Beamten fällt diese
Mindestvorsorgepauschale oft zu hoch aus, da diese Personen keiner Krankenversicherungspflicht unterliegen. Sie erhalten vielmehr über die Beihilfe einen Zuschuss zu den Krankheitskosten. Die Beihilfe stellt dabei einen Teil der
Krankenversicherung dar. Lediglich der nicht abgedeckte Teil wird durch eine private Krankenversicherung restversichert. Die Beiträge hierzu sind in vielen Fällen jedoch sehr gering. Dies kann dann im Ergebnis zu Steuernachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen.

Hierzu führt der NVL weiter aus:

Zeitsoldaten und Beamte, die keine gesetzliche
Rentenversicherung zahlen und nur geringe Beiträge in der privaten
Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem
Pauschalbetrag von 1900 Euro. Für sie besteht deshalb eine Pflicht zur Abgabe der
Steuererklärung. Der Fehlbetrag zwischen der Vorsorgepauschale und den eigenen
Beiträgen führt regelmäßig zur Steuernachzahlung. Der NVL weist darauf hin, dass
betroffene Arbeitnehmer alle abziehbaren Versicherungen in der neuen Anlage
Vorsorgeaufwand sorgfältig eintragen müssen, um die Nachzahlung möglichst gering
zu halten oder zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Haftpflicht- und
Unfallversicherungen sowie vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen.
Beiderseits berufstätige Ehegatten sollten außerdem prüfen, ob eine getrennte
Veranlagung günstiger ist. Vom Gesetzgeber fordert der Verband eine
Nachbesserung, um eine zu hohe Vorsorgepauschale zu vermeiden. Dass durch das
Bürgerentlastungsgesetz mehr Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung
verpflichtet werden und Nachzahlungen leisten müssen, ist zu korrigieren.

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